Ingenieurgesellschaft Lenz + Gast mbH

Geotechnik - Baugrund - Altlasten - Bodenmanagement

ERSCHÜTTERUNGSMESSUNGEN

Bei der Gefahr von Erschütterungen am Bau, führen wir Erschütterungsmessungen gemäß DIN 4150 durch. Hierdurch erkennen wir die Einwirkung auf Menschen (DIN 4150, Teil 2) und die Einwirkung auf bauliche Anlagen (DIN 4150, Teil 3).

Erschütterungsmessungen

Erschütterungsmessungen im Bauwesen gemäß DIN 4150

Im Rahmen vieler Bauvorhaben entstehen Erschütterungen, die je nach Intensität und der Beschaffenheit des Untergrundes auf Menschen und umgebende Bauwerke Einfluss nehmen können. Vor allem Schäden an nah angrenzenden Bauwerken sind mögliche Folgeerscheinungen.
Um Regressforderungen zu begegnen, werden zunehmend normgerechte Erschütterungsmessungen (DIN 4150, DIN 45669) in Kombination mit parallel durchgeführten Beweissicherungsverfahren im Baustellenbereich und im Bereich der angrenzenden Bebauung ausgeführt.

Nach DIN 4150 wird unterschieden:

Anwendungsbereiche / Erschütterungsquellen

Bei der Gefahr von Erschütterungen am Bau, führen wir Erschütterungsmessungen gemäß DIN 4150 durch. Hierdurch erkennen wir die Einwirkung auf Menschen (DIN 4150, Teil 2) und die Einwirkung auf bauliche Anlagen (DIN 4150, Teil 3).

Erschütterungs-Messgerät Erschütterungsversuch, Auswertung Verdichtungsgerät

Messtechnik

Bei den Sensoren für Erschütterungsmessungen handelt es sich meist um linearisierte Geophone gemäß DIN 45669-1. Gemessen wird der zeitabhängige Verlauf der Schwinggeschwindigkeit v(t) in mm/s in der vertikalen und in den beiden horizontalen Raumkomponenten. Die Aufzeichnung erfolgt digital. Die Messungen können kurzzeitig oder als Überwachungen dauerhaft ausgeführt werden.
Neben der Messwertanzeige können auch optische oder akustische Warnsignalgeber eingesetzt werden, welche bei Überschreitung von Schwellwerten reagieren.
So kann frühzeitig eine Anpassung des Bauablaufes oder der Bauverfahren vorgenommen und mögliche Schäden vermieden werden.

Gutachten

Gutachterliche Stellungnahmen und Prognosen nach DIN 4150 Teil 1

Bei der Gefahr von Erschütterungen am Bau, führen wir Erschütterungsmessungen gemäß DIN 4150 durch. Hierdurch erkennen wir die Einwirkung auf Menschen (DIN 4150, Teil 2) und die Einwirkung auf bauliche Anlagen (DIN 4150, Teil 3).